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KostenUnser Angebot: Zahnarzt Zahnchirurgie Zahnersatz Kieferorthopädie ZahnarztZahnchirurgie Zahnersatz Kieferorthopädie Amalgam Bakterienabtötung Bleichen Brücken Fluoridierung Endodontie Einlagefüllung Füllungen Gold Implantate Invisalign Karies Keramikverblendschale Kronen Zahnspange Multi-bracket Mundhygiene Nesselrath Parodontologie Stiftzahn Teilkronen Plombe Roeb Teichmann Vogelbusch Weisheitszähne Wurzelfüllung Wurzelspitzenresektion Zahnentzündung Zahnmedizin Zahnmedizin24 Zahnreinigung Zahnschmuck Zahnschmerzen Zahnärzte Kosten Zahnbürste Paradontologie Zahnarzt_4 Zahnchirurgie_4 Zahnersatz_4 Kieferorthopädie_4 Zahnarzt_5 Zahnchirurgie_5 Zahnersatz_5 Kieferorthopädie_5 Zahnarzt_2 Zahnchirurgie_2 Zahnersatz_2 Kieferorthopädie_2 Abrechnung bei Zahnersatz für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen Zunächst wird über die gesamte geplante Behandlung
ein Heil-und Kostenplan erstellt. Dieser soll die Kassenleistungen und
zusätzliche Privatleistungen in einem Anhang umfassen. Dieser Heil-und Kostenplan muß dann zunächst der Krankenkasse zur Genehmigung und Zuschußfestsetzung vorgelegt werden. Der Zuschuß beträgt 50% der Gesamtkosten der Kassenleistung, mit Ausnahme der Metallkosten. Hier gibt es einen festen Zuschuß von 5,11 Euro pro Krone. Wenn Sie ein Bonusheft geführt haben, mit dem mindestens einmal pro Jahr eine Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt nachgewiesen werden kann, dann erhöht sich der Zuschuß wie folgt: Wenn über mindestens fünf Jahre ein Bonusheft geführt, dann erhöht sich der Zuschuß auf 60% bzw. 6,14 Euro Metallkostenzuschuß. Wenn über mindestens zehn Jahre ein Bonusheft geführt, dann erhöht sich der Zuschuß auf 65% bzw. 6,65 Euro Metallkostenzuschuß. Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen so kann unter Umständen die Härtefallregelung bei Ihnen Anwendung finden. Dann erhöht sich der Zuschuß auf 100% bzw. 10,23 Euro Metallkostenzuschuß Privatleistungen werden von der Krankenkasse nicht bezahlt! Achtung: Zahnersatzrichtlinien: Keramikverblendungen im Oberkiefer werden bis Zahn 5 inkl. bezuschußt. Keramikverblendungen im Unterkiefer werden bis Zahn 4 inkl. bezuschußt. Brücken sind im Seitenzahngebiet bei bis zu drei fehlenden Zähnen erlaubt. Brücken sind im Frontzahngebiet bei bis zu vier fehlenden Zähnen erlaubt. Teleskopkronen sind bis zu zweimal je Kiefer erlaubt. Wenn nur noch drei Zähne in einem Kiefer vorhanden sind, dann sind auch drei Teleskope möglich. Implantate werden nicht bezuschußt. In wenigen Ausnahmefällen werden die Kronen auf den Implantaten bezuschußt. Zahnarzt Zahnchirurgie Zahnersatz Kieferorthopädie Amalgam Bakterienabtötung Bleichen Brücken Fluoridierung Endodontie Einlagefüllung Füllungen Gold Implantate Invisalign Karies Keramikverblendschale Kronen Zahnspange Multi-bracket Mundhygiene Nesselrath Parodontologie Stiftzahn Teilkronen Plombe Roeb Teichmann Vogelbusch Weisheitszähne Wurzelfüllung Wurzelspitzenresektion Zahnentzündung Zahnmedizin Zahnmedizin24 Zahnreinigung Zahnschmuck Zahnschmerzen Zahnärzte Kosten Zahnbürste Paradontologie © Zahnmedizin24 |